Häufig gestellte Fragen
Ob am Tage oder in der Nacht, Ihre Betreuungskraft ist immer für Sie da. Die Betreuungskraft wohnt mit Ihnen gemeinsam und kümmert sich um Ihren Haushalt (Essen kochen, Haushaltsreinigung, Wäsche waschen, Bügeln etc.) und erfüllt leichte pflegerische Aufgaben wie z. B. bei der Körperpflege, Toilettengängen, ggfs. Vorlagewechsel beim Anziehen oder bei der Essenseinnahme.
Der Betreuungskraft stellen Sie ein Zimmer zur Verfügung. Das Bad gilt zur Mitbenutzung. Kost und Logis ist für die Betreuungskraft frei. Die Reisekosten von ca. € 150,00 werden der Betreuungskraft bar Vorort erstattet.
Eine 24 h Betreuung bedeutet nicht, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet. Sie steht Ihnen bei Bedarf auch nachts zur Verfügung, jedoch sind Freizeiten zum Ausgleich natürlich erforderlich.
Geben Sie der Betreuungskraft einen Tag in der Woche frei oder teilen Sie diesen in zwei halbe Tage auf. Jeder Mensch unterliegt einem Tagesrhythmus und benötigt Erholungsphasen und Pausen, dabei passen sich die Betreuungskräften Ihrem Bedarf best möglichst an.
Je besser die Rahmenbedingungen abgesprochen, festgelegt und umgesetzt werden, desto höher ist die Motivation der Betreuungskraft und umso besser das gemeinsame
Miteinander.
Ja, da der vereinbarte monatliche Preis für die Betreuungskraft festgelegt ist. Versicherungen, Steuern und soziale Abgaben sind im monatlichen Pauschalpreis enthalten. Etwas variabel können sich natürlich die Kost- und Logiskosten darstellen.
Sie sind nicht Arbeitgeber, sondern lediglich Auftraggeber. Sie erteilen den Auftrag an unsere Partnerfirma in Polen und diese entsendet Ihre Betreuungskraft. Die Betreuungskraft ist in Polen angestellt und auch dort kranken- und sozialversichert.
Eine Garantie können wir natürlich nicht geben, aber die Wahrscheinlichkeit ist recht groß bei Einhaltung folgender Spielregeln:
- behandeln Sie die Betreuungskräfte so, wie auch Sie behandelt werden möchten. Jeder hat seine Vorstellung und Arbeitsweise. Verzeihen Sie leicht Eigenarten.
Bedenken Sie, niemand ist perfekt! - eine 24 Stunden Betreuungskraft aufnehmen zu können ist Ihr Luxus und keine Belastung oder nachteilig.
Es ist Ihr Vorteil! - überlassen Sie der Betreuungskraft Freizeiten und Freiräume.
Ja, für beide Seiten gelten 14 Tage.
Leider nicht. Eine 24 Stunden Betreuung gilt als Luxus, daher haben der Gesetzgeber und die deutschen Pflegekassen/Krankenkassen eine Kostenübernahme für die Dienstleistung eines ausländischen Pflegedienstes nicht vorgesehen. Die/der Betreute ist Selbstzahler. Sie können jedoch für so genannte “selbst beschaffte Pflegehilfe” Geldleistungen in Anspruch nehmen.
Wir halten Betreuungskräfte für Sie vor. Sie suchen aus und entscheiden, daraus resultiert Ihr Vorteil:
- unbürokratisch, denn wir erledigen die Abgaben für Steuern, Versicherungen, Lohnabrechnungen usw.
- Sie sind kein Arbeitgeber
- Sie erhalten umgehend Ersatz bei Krankheit oder Unfall der Betreuungskraft. Sollten Sie direkt eine Betreuungskraft beschäftigen und diese fällt aus, ist ein reibungsloser Betreuungsübergang nicht gewährleistet. Bei uns erhalten Sie sofort Ersatz. Gerade dies ist bei einer 24 h Betreuung wichtig!
- Sie erhalten ein Höchstmaß an Sicherheit.
Bitte rechnen Sie mit einem Vorlauf von 10-14 Tagen. In dringenden Fällen kann es auch schneller gehen. Die Entsendung der Betreuungskraft erfolgt nach Vertragsunterzeichnung mit uns und zwischen Ihnen und der Agentur. Dies kann einige Tagen dauern und auch die Betreuungskraft aus dem EU-Ausland muss Ihren Auslandsaufenthalt vorbereiten. Hinzu kommt die Organisation der Anreise des Pflegepersonals.
Ist im Verlauf der Betreuung eine Veränderung eingetreten, stehen wir Ihnen gerne als direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Durch unseren ständigen Kontakt zum polnischem Dienstleistungsunternehmen können wie notwendige Veränderungen und Angleichungen zügig vornehmen. Aufgrund unserer Sprachkenntnissen können wir mit der polnischen Betreuungskraft in Ihrer Muttersprache kommunizieren.
Nein! Dies ist verboten und kann zu einer unerlaubten Beschäftigung führen.
Das entsendete Personal unserer Partnerfirma unterliegt daher der Anweisung, sich an die vereinbarten Tätigkeiten zu halten. Tätigkeiten außerhalb den vereinbarten gelten nur durch Freigabe des Arbeitgebers in Schriftform.
Bei notwendigen Änderungen setzen Sie sich zuerst mit uns in Verbindung und wir können mit unserer Partnerfirma notwendige Änderungen vorbereiten, so dass alles rechtlich sauber bleibt. Dies dient zu Ihrem Schutz, unserem und unseres polnischen Partners. Besonders auch zum Schutz der Betreuungskraft.
Nehmen Sie keine eigenmächtige Änderung vor. Der gute Ruf unseres Unternehmens ist uns außerordentlich wichtig, daher reagieren wir bei Zuwiderhandlungen mit fristloser Kündigung des Vertrages, sofortigen Abzugs der Betreuungskraft und ggfs. mit Schadenersatzansprüchen. Schwarzarbeit ist unser größter Konkurrent.
Nein, da Sie kein Arbeitgeber sind und direkt ein ausländischen Dienstleistungsunternehmen beauftragt haben.
In der Regel ja!
Für bestimmte Leistungen empfehlen wir einen ambulanten Pflegedienst einzusetzen, der mit der Kranken-/Pflegekasse abrechnet. Oder auch weiterhin die bewährten, örtlichen Sozialdienste zu nutzen.
Die medizinische Behandlungspflege darf nicht von einer osteuropäischen Betreuerin ausgeführt werden. Betrachten Sie daher die 24 h Betreuungskraft als Ergänzung zu den bestehenden medizinischen Leistungen. Die Betreuungskraft erleichtert Ihnen den Alltag, ermöglicht gesunde und frisch zubereitende Mahlzeiten, ist Kummerkasten, Gesprächspartner und vielleicht und bald ein guter Freund.
Die Betreuungskraft ist für Sie da und entlastet Ihre Angehörigen. Bleiben Sie in Ihrem Zuhause unabhängig bei hoher Lebensqualität. Gute und hochwertige Alten- und Pflegeheime können hohe Standards nur mit hohem Personaleinsatz erbringen, daher haben diese auch Ihren Preis und sind in der Regel inkl. Unterbringung unterm
Strich nicht günstiger als eine 24 h Betreuung, da Aufschläge für diese Unterkünfte auch nicht bezuschusst werden.